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   BGH, 08.10.2009 - IX ZB 107/09   

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https://dejure.org/2009,16597
BGH, 08.10.2009 - IX ZB 107/09 (https://dejure.org/2009,16597)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2009 - IX ZB 107/09 (https://dejure.org/2009,16597)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - IX ZB 107/09 (https://dejure.org/2009,16597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Klärung der Anforderungen an den Versagungsantrag eines Gläubigers in der Wohlverhaltensphase nach §§ 295, 296 Insolvenzordnung (InsO)

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 295 Abs. 1; ; InsO § 296 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZB 107/09
    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung, ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setze voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 5; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZB 88/06

    Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZB 107/09
    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung, ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setze voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 5; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 91/06

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZB 107/09
    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung, ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Laufzeit der Abtretungserklärung setze voraus, dass der Insolvenzgläubiger nicht nur die Obliegenheitsverletzung des Schuldners, sondern auch eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft macht (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 5; v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, ZInsO 2007, 322; v. 12. Juni 2008 - IX ZB 91/06, VuR 2008, 434).
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